Kooperationsbedingungen

Allgemeine Kooperationsbedingungen (Stand: Januar 2024)

Zwischen Ihnen und der Advofleet Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (“Advofleet”) wird aufgrund der erfolgreich durchgeführten Anmeldung als Rechtsanwalt* auf dieser Plattform (d.h. nach Bestätigung der Anmeldung durch einen Vertreter von Advofleet) ein Kooperationsvertrag geschlossen. Die nachfolgenden Bedingungen (“Kooperationsbedingungen”) sind Bestandteil dieses Kooperationsvertrags.

§ 1 Vorbemerkungen

1. Advofleet bearbeitet die rechtlichen Anfragen und Anliegen von natürlichen und juristischen Personen (“Mandanten”). Diese Anfragen erreichen Advofleet über verschiedene Online-Rechtsportale (“Portale”). In diesem Zusammenhang wird Advofleet als Rechtsanwaltsgesellschaft mit der Vertretung der Interessen des jeweiligen Mandanten beauftragt (“Mandatierung” und jeder Fall, ein “Mandat”).

2. Sie sind zugelassener Rechtsanwalt mit bestimmten fachlichen Schwerpunkten, die Sie bei der Anmeldung angeben. Sie übernehmen als Rechtsanwalt die Bearbeitung von Mandaten als freier anwaltlicher Mitarbeiter im Namen und auf Rechnung von Advofleet (“Kooperation”).

§ 2 Vertragsgegenstand

1. Advofleet übermittelt Ihnen von Zeit zu Zeit Mandate einschließlich Kontaktdaten sowie ggf. weitere Informationen und Dokumente zur Bearbeitung (“Übermittlung”). Die Zeiträume und die Anzahl der Übermittlungen werden zwischen Ihnen und Advofleet individuell abgestimmt, basierend auf Ihren fachlichen Schwerpunkten.

2. Auf die Übermittlung leisten Sie gegenüber dem Mandanten (entweder direkt oder indirekt über einen Rechtsanwalt on Advofleet) die kostenpflichtige anwaltliche Beratung. Mit Bezug auf die jeweilige Anfrage übernehmen Sie dabei die zwischen Ihnen und Advofleet festzulegenden Aufgaben.

3. Als freier anwaltlicher Mitarbeiter handeln Sie im Namen und auf Rechnung von Advofleet. Ein Mandatsvertrag wird zwischen dem Mandanten und Advofleet geschlossen. Nur Advofleet haftet gegenüber dem Mandanten. Dies berührt nicht die Ansprüche im Innenverhältnis zwischen Ihnen und Advofleet.

4. Sie haben im abgestimmten Maß für die Bearbeitung von Mandanten zur Verfügung zu stehen. Falls sich an Ihrer Verfügbarkeit aufgrund von Krankheit etwas ändert, teilen Sie dies Advofleet unverzüglich mit. Falls sich an Ihrer Verfügbarkeit aufgrund eines anderen Grunds (z.B. Urlaub, Weiterbildung) etwas ändert, teilen Sie dies Advofleet mindestens zwei Wochen im Voraus mit. Falls Sie für diese Zeit eine Vertretung organisieren, muss hierzu zuvor eine Einwilligung in Textform (E-Mail genügt) von Advofleet eingeholt werden.

§ 3 Anwaltsvergütung

1. Sie erhalten einen Teil des durch Advofleet realisierten Umsatzes (d.h. bei tatsächlichem Geldeingang) im Rahmen einer anwaltlichen Honorarteilung. Nicht zum Umsatz zählen Erstattungen von Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld, die Sie vollständig erhalten. Kostenpauschalen werden entsprechend dem Umsatz geteilt. Die genaue Honorarteilung wird separat festgelegt gemäß einer Honorartabelle bzw. einer individuellen Absprache, die an die Komplexität der Mandate angepasst wird.

2. Advofleet rechnet monatlich mit Ihnen ab.

3. Falls ein Mandant die Anwaltsgebühr bzw. das Anwaltshonorar von Advofleet laut Mandatsvertrag nicht zahlt, haben Sie die Pflicht, auf eine Zahlung hinzuwirken. Zugleich besteht keine Pflicht von Advofleet, einen Zahlungsausfall zu ersetzen. Das wirtschaftliche Risiko eines Zahlungsausfalls tragen Advofleet und Sie gleichermaßen und niemand schuldet der anderen Partei einen Ausgleich jedweder Art.

§ 4 Zusammenarbeit

1. Sie verpflichten sich zur Einhaltung der von Advofleet festgesetzten Qualitätsstandards und Mitwirkungspflichten. Zu den Qualitätsstandard gehören insbesondere:

• Zügige Bearbeitung der Mandate in Abstimmung mit Advofleet;
• Einkopieren der anwaltlichen Geschäftsführung oder Projektleitung von Advofleet über cc (carbon copy) beim Versand von E-Mails im Rahmen eines Mandats;
• Berücksichtigung von Feedback von Advofleet zur Einhaltung qualitativer Maßstäbe;
• Erreichbarkeit während der Büroöffnungszeiten, ggf. Sicherstellung einer Abwesenheitsvertretung;
• Nutzung einer zugewiesenen E-Mail-Adresse sowie einer zugewiesenen Signatur für Zwecke der Vereinheitlichung des Auftritts aller freier anwaltlicher Mitarbeiter (falls einschlägig); und
• Einhaltung der aktuellen Best Practice Guidelines von Advofleet.
• Advofleet legt in vernünftigem Maß weitere Qualitätskriterien fest, wobei die anwaltliche Unabhängigkeit und das anwaltliche Berufsrecht stets unangetastet bleiben.

2. Sie dürfen gegenüber Interessenten im Rahmen der Übermittlung, beim Mandatsabschluss, bei der Mandatsbearbeitung und nach Mandatsbeendigung keine Werbung für die eigene Anwaltspraxis machen. Insbesondere dürfen Sie nicht auf eigene Webseiten, eigene Facebook-Seiten oder sonstige eigene Marketingmaßnahmen hinweisen. Dazu gehören auch Hinweise auf Webseiten, Facebook-Seiten oder sonstige Marketingmaßnahmen Dritter, soweit diese nicht von Advofleet oder der Advofleet Business Services GmbH betrieben werden. Sie dürfen ferner auch nicht um Bewertungen, Likes oder sonstiges Feedback bitten, sofern sich dieses nicht auf Advofleet oder Advofleet Business Services GmbH bezieht. Sie dürfen den Interessenten/Mandanten in keiner Weise, direkt oder indirekt, dazu auffordern, bei weiteren Anfragen, direkt auf Sie zuzukommen oder anders das Portal, Advofleet oder die Landing Pages der Advofleet Business Services GmbH (insbesondere Rechtsanwalt24.de) zu umgehen. Bei Bedarf weisen Sie den Interessenten auf die Nutzung des Portals oder Rechtsanwalt24.de hin. Advofleet wird im Rahmen von Umfragen prüfen, ob Sie sich an diese Verpflichtungen halten. Bei Zuwiderhandlungen hat Advofleet die Möglichkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung. Zudem einigen sich die Parteien darauf, dass Sie als Vertragsstrafe für jede Zuwiderhandlung EUR 2.500,00 an Advofleet zahlen.

§ 5 Haftung

1. Advofleet haftet für Pflichtverletzungen aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

2. Advofleet stellt Sie von jeglicher Haftung gegenüber Dritten, einschließlich dem Mandanten, aus oder in Verbindung mit der Übermittlung sowie der Rechtsberatung (einschließlich Mandatsvertrag) frei. Sie haften Advofleet gegenüber jedoch im Innenverhältnis für Pflichtverletzungen aus der Bearbeitung des Mandats.

§ 6 Vertragsdauer

1. Dieser Kooperationsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

2. Der Kooperationsvertrag darf jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung seitens Advofleet ist insbesondere bei Verstoß gegen § 4 Abs. 2 dieser Kooperationsbedingungen zulässig.

3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

4. Bei Beendigung des Vertrags gelten spezifische Regelungen für die Übergabe laufender Mandate.

§ 7 Datenschutz

Sie willigen ein, dass Advofleet die Daten, die sich aus diesem Kooperationsvertrag und seiner Durchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfang an die Interessenten übermittelt.

§ 8 Geheimhaltung

Sie verpflichten sich, über alle Angelegenheiten der Kooperation, die nicht Gegenstand öffentlicher Kenntnis sind, Stillschweigen zu bewahren und geheim zuhaltende Informationen weder direkt noch indirekt zu Ihren oder zu Gunsten Dritter zu benutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrags aus jedwedem Grund. Sie sind zur Offenbarung berechtigt, soweit hierzu eine zwingende gesetzliche oder richterlich angeordnete Pflicht besteht.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Kooperationsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige und mit den übrigen Bestimmungen dieser Kooperationsbedingungen vereinbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

3. Der Kooperationsvertrag unterliegt deutschem Recht und kann an sich ändernde rechtliche oder wirtschaftliche Bedingungen angepasst werden.

4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dem Kooperationsvertrag ist Berlin.

* Hinweis zur Sprachform: Die männliche Form wird aus Vereinfachungsgründen verwendet, gilt jedoch gleichermaßen in männlicher und weiblicher Form.