Haben Sie gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verstoßen? Eventuell bereits eine Vorladung von der Polizei bekommen? Hat bei Ihnen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das BtMG vielleicht gar eine Durchsuchung stattgefunden? Bewahren Sie Ruhe. Wichtig: Folgen Sie keiner Vorladung der Polizei. Sie müssen und sollten dort nicht hin. Wir nehmen sofort für Sie Akteneinsicht und finden so die Details zu den gegen Sie erhobenen Anschuldigungen heraus. ADVOFLEET ist auf Strafverteidigung spezialisiert. Stellen Sie auf Rechtsanwalt24 ganz unverbindlich Ihre Anfrage und innerhalb von 24 Stunden bekommen Sie eine erste Einschätzung Ihres individuellen Falls.