Wenn Sie eine Vorladung der Polizei wegen eines strafbaren Verstoßes erhalten haben, müssen Sie strategisch vorgehen.
Hätte die Polizei bzw. der Staat gewollt, dass Sie im Gefängnis sitzen, dann wären Sie dort längst. Eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei müssen Sie nicht wahrnehmen.  Sie müssen den Termin nicht einmal absagen.

Sie haben KEINEN Nachteil, wenn Sie zu dem Termin der Polizei nicht erscheinen. Sie müssen auch nicht in deswegen in Haft, weil Sie vorgeladen wurden, aber nicht erschienen sind. Ganz wichtig: Es ist absolut ratsam, sofort einen Anwalt zu konsultieren. Denn nur dieser kann Akteneinsicht nehmen und Details über den Grund Ihrer Vorladung herausfinden. Außerdem wird er Sie gut beraten könne, welche Schritte erforderlich sind.

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